Allgemeine Verkaufsbedingungen (AGB)

Allgemeines

Die Lieferungen, Leistungen, Angebot und sonstige vertragliche Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Käufers haben keine Gültigkeit, auch wenn HÖRNEMANN ihnen nicht ausdrücklich wiederspricht.

Die Angaben in den Beschreibungen, Unterlagen und Abbildungen sind nur annähernd maßgebend und sind keine zugesicherten Eigenschaften. Die Zusicherung einer Eigenschaft ist nur wirksam, wenn sie ausdrücklich und schriftlich erfolgt.

Angebote und Vertragsschluss

Angebote werden nach den HÖRNEMANN vorgelegten Unterlagen ausgearbeitet und sind bis zur verbindlichen Auftragserteilung freibleibend und unverbindlich. Die vorgelegten Unterlagen sind Grundlage der von HÖRNEMANN abgegebenen Angebote. Ein Vertragsschluss kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von HÖRNEMANN zustande.

Zeichnungen von HÖRNEMANN sind vom Auftraggeber auf die Ausführungsmöglichkeiten und die erforderlichen Einbaumaße zu überprüfen. Bei irgendwelchen Unstimmigkeiten ist HÖRNEMANN sofort zu verständigen, andernfalls sie für eventuelle Fehlanfertigungen nicht einstehen kann und nicht einzustehen hat. Auftragsstornierungen nach Vertragsschluss werden von HÖRNEMANN nicht akzeptiert.

Maße und Gewichte

Die Maße können durch technische Änderungen von den angegebenen Katalogmaßen abweichen. Die Angaben zum Gewicht der Waren bzw. Werkstücke sind nur annähernd, jedoch bestmöglich ermittelt.

Preis und Zahlung

Die Preise gelten ab Werk und schließen Nebenkosten wie gesetzliche Mehrwertsteuer, Verpackung, Zoll, Versicherung u. a. nicht ein. Es sind reine Nettopreise.

Bei unvorhergesehenen Kostensteigerungen müssen wir uns auch bei bestätigten Preisen vorbehalten, die am Tag der Lieferung übliche Vergütung zu berechnen.

Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn HÖRNEMANN uneingeschränkt über den Betrag verfügen kann. HÖRNEMANN ist berechtigt, auch trotz anders lautender Bestimmung des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen.

Bei Zahlungsverzug behält sich HÖRNEMANN die Anrechnung von Verzugszinsen in Höhe von 3 % über den jeweiligen Bundesbankdiskontsatz, mindestens jedoch in Höhe von 8 % vor, es sei denn, der Käufer weist einen geringeren Verzugsschaden nach.

HÖRNEMANN ist berechtigt, Vorauszahlungen oder geeignete Sicherheiten bis zu 100 % des Auftragswertes zu verlangen. Grundsätzlich ist dieses Recht nicht an irgendwelche Bedingungen geknüpft. Kommt der Käufer/ Auftraggeber solchen Begehren binnen einer gesetzten Frist nicht nach, kann HÖRNEMANN vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten.

Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig bestätigt worden oder unstreitig sind.

Lieferzeit

Liefertermine sind nur als annähernd zu betrachten. Lieferfristen beginnen mit Vertragsschluss, jedoch nicht vor Beibringung der vom Käufer/ Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen und Freigaben. Verzögert sich die Lieferung durch Verschulden des Bestellers, so sind die uns hierdurch entstehenden Kosten zu vergüten. In allen Fällen höherer Gewalt, die uns an der Erfüllung unserer Verpflichtungen hindern, verlängert sich die Lieferzeit in angemessener Weise, auch wenn bereits Lieferverzug vorliegt. Falls wir mit der Lieferung in Verzug sind, muss der Kunde eine
angemessene Nachlieferungsfrist von mindestens vier Wochen bewilligen. Die Fristsetzung hat schriftlich zu erfolgen. Sie kann nur gestellt werden, wenn der Kunde mit Zahlungen nicht im Rückstand ist. HÖRNEMANN übernimmt keinerlei Beschaffungsgarantie.

Haftungsbeschränkung

Schadenersatzansprüche wegen Verzuges oder Unmöglichkeit sind nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen möglich. Bei Geschäften mit Kaufleuten beschränkt sich unsere Haftung für grob fahrlässige Vertragsverletzungen auf den Ersatz des im Zeitpunkt des Vertragsschlusses voraussehbaren Schadens. Im Übrigen ist die Haftung von HÖRNEMANN ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Eigentumsvorbehalt

Modelle und Werkzeuge, die für Aufträge unserer Abnehmer anzufertigen waren, bleiben unser Eigentum, auch wenn dafür anteilige Kosten bezahlt worden sind.

Unsere Lieferungen bleiben bis zur Zahlung unserer sämtlichen Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung.

Der Kunde darf unser Eigentum nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen veräußern oder weiterverarbeiten. Er ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltswaren nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Forderung aus der Weiterveräußerung auf uns übergeht. Zu
anderen Verfügungen (Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Ähnliches) ist der Kunde nicht berechtigt.

Die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Der Kunde ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis auf unseren Widerruf einzuziehen. Er ist dagegen nicht berechtigt über derartige Forderungen durch Abtretung, Verpfändung oder Ähnliches zu verfügen. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, die Abtretung an uns seinem Abnehmer
bekanntzugeben.

Von einer Pfändung oder einer sonstigen Beeinträchtigung unserer Sicherheiten durch Dritte muss uns der Kunde unverzüglich benachrichtigen. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderung insgesamt um mehr als 25 %, sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach unserer Wahl verpflichtet.

Gewährleistung

Ist eine Lieferung oder Leistung mangelhaft, so hat HÖRNEMANN nach ihrer Wahl den Mangel durch Nachbesserung zu beseitigen oder eine mangelfreie Sache zu liefern. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl oder ist sie wirtschaftlich nicht vertretbar, so hat der Käufer/ Auftraggeber das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder seine Zahlungspflicht entsprechend zu mindern. Die Feststellung von offensichtlichen Mängeln muss unverzüglich, bei nicht erkennbaren oder verdeckten Mängeln unverzüglich nach ihrer Erkennbarkeit schriftlich mitgeteilt werden. Für Nachbesserungen und Nachlieferungen haftet HÖRNEMANN in gleichem Umfang wie für den ursprünglichen Vertragsgegenstand. Für Neulieferungen beginnt die Gewährleistungsfrist neu zu laufen, jedoch nur im Umfang der Neulieferung.

Es wird nur für neu hergestellte Sachen eine Gewährleistung übernommen.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Auslieferung an unseren Vertragspartner. §§ 377, 378 HGB finden weiterhin Anwendung.

HÖRNEMANN stellt ausdrücklich klar, dass Verschleiß kein Mangel ist. Gleiches gilt für Fehler, die aufgrund mangelhafter Wartung auftreten.

Bestimmungen für den Verbrauchsgüterkauf

Rückgriffsansprüche von Unternehmen werden im Rahmen von § 478 BGB anerkannt, soweit tatsächlich ein Mangel vorliegt, den HÖRNEMANN zu vertreten hat und soweit unsere Gewährleistungszeit noch nicht verstrichen ist.

Der Vertragspartner hat darauf hinzuwirken, dass HÖRNEMANN unverzüglich über eine eventuelle Inanspruchnahme vollständig unterrichtet wird. HÖRNEMANN hat nach ihrer Wahl das Recht, unter Außerachtlassung von Zwischenhändlern auf eigene Rechnung Ansprüche des Verbrauchers oder Unternehmers zu regulieren, gleich ob durch Nacherfüllung, Minderung oder Nachbesserung. Vertragspartner von HÖRNEMANN haben HÖRNEMANN unverzüglich alle notwendigen Unterlagen zu überlassen bzw. zu beschaffen, damit Ansprüche von Verbrauchern bzw. Händlern möglichst unverzüglich reguliert werden können. Damit ist kein Anerkenntnis vonseiten HÖRNEMANN verbunden.

Informationen zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

HÖRNEMANN ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Essen. Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen HÖRNEMANN und dem Käufer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten, auch für Wechsel- und Scheckprozesse ist Essen.

Die Gerichtsstandsvereinbarung wird auch für die Fälle getroffen, in denen der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

 

Essen, 1.2.2017

Hörnemann GmbH, Theodor-Hartz-Str. 20, D-45355 Essen